Ein wichtiger Schritt bei der Erstellung des Flächennutzungsplanes ist geschafft. In der Sitzung der Gemeindevertretung im Dezember 2021 wurde mit großer Mehrheit der Auslegungsentwurf beschlossen. Dieser ist das Ergebnis der ersten öffentlichen Beteiligung und der sich daraus ergebenen Änderungen. Aus dem Flächennutzungsplan gehen Flächen hervor, auf denen zum Beispiel neue Wohn- und Gewerbegebiete, Erneuerbare Energien oder Gemeinbedarf wie Sport oder Schule entstehen sollen. Aus diesen Planungen ergeben sich jedoch aktuell noch keine konkreten Planungen. Sie ebnen aber den Weg für die dann durchzuführenden Planungen auf jeder einzelnen Fläche.

In den nun vorliegenden Entwurf wurde sehr viel Arbeit investiert, und er ist das Ergebnis vielfältiger Bedürfnisse und Abwägungen. Er stellt gleichzeitig die Weichen für die zukünftigen Entwicklungen. Daher war es wichtig, dass nicht nur neuer Wohnraum entstehen sollte, sondern ein möglichst breites Spektrum abgedeckt wird. Es konnten leider nicht alle Wünsche und Erwartungen der Gemeinde erfüllt werden, da wir in einigen Punkten auch vom Landkreis Rostock abhängig sind.

In Bartenshagen soll es zwei Änderungen geben. Zum einen soll im hinteren Bereich der Wiese neben dem Wohngebiet „Hofkoppel“ eine Wohnbebauung ermöglicht werden. Der vordere Bereich wurde bereits in den Innenbereich aufgenommen. Somit besteht dort schon ein Baurecht. Somit würde nun die Möglichkeit bestehen, den dringend benötigten neuen Wohnraum zu schaffen. In einem weiteren Bereich soll die Bebauung von Wohnraum im rückwärtigen Bereich eines Hofes im geringen Umfang realisiert werden.

In Parkentin soll neben dem Gewerbegebiet gegenüber dem Wohngebiet „Stegekamp“ eine Fläche für Einzelhandel entstehen. Das würde zum Beispiel den Bau eines Discounters ermöglichen. Viele Einwohner wünschen sich eine Einkaufsgelegenheit in unserer Gemeinde. Somit könnte dies umgesetzt werden, wenn sich ein Unternehmen für diesen Plan finden lässt.

Weiterhin wird neben der Sporthalle eine Fläche für einen Sportplatz vorgesehen. Dieser wird dringend benötigt, da am aktuellen Standort keine Entwicklung möglich ist. Der Sportplatz soll sowohl der Schule als auch dem Sportverein zur Verfügung stehen. Diese Entwicklung würde somit den Schulstandort Parkentin stärken und attraktiver gestalten als auch dem Sportverein die Möglichkeit geben, den steigenden Bedürfnissen gerecht zu werden. Da aus Sicht der Gemeindevertretung der Sportplatz dringend benötigt wird, sollen noch in diesem Jahr weitere Planungen dazu vorangebracht werden. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite zwischen Deponiestraße und dem Wohngebiet „Am Reiterhof“ wird eine Fläche für den Pferdesport geplant. Im rückwärtigen Bereich der Schule wird eine Gemeinbedarfsfläche vorgesehen. Diese könnte benötigt werden, falls es zu Umplanungen bzw. Erweiterungen an den Schulgebäuden kommt.

Auch ein neues Wohngebiet könnte in Parkentin entstehen. Am Ortseingang aus Richtung Neuhof im Bereich der Garagen und Kleingärten. Mit dieser Fläche könnte der weitere Bedarf an Wohnraum teilweise gedeckt werden.

Bei den letzten beiden Änderungsbereichen handelt es sich um Flächen für Erneuerbare Energien. Mit diesem Schritt möchte die Gemeinde dem Wunsch vieler Bürger nach grüner Energie und den Forderungen vom Bund nach Erneuerbarer Energie nachkommen. Schließlich stehen wir alle in der Verantwortung im Bereich des Klimaschutzes zu handeln und nicht nur Forderungen aufzustellen. Für

die nachfolgenden Generationen müssen Wege und Handlungsoptionen gefunden werden, dass diese die gleichen Möglichkeiten haben, die wir heute genießen. Im Einklang dazu steht der Wunsch der Gemeinde, sich neue Einnahmequellen zu erschließen. Eine Photovoltaikanlage ist ein Gewerbe, für das auch Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Somit stellt dies in doppelter Hinsicht einen Gewinn für uns alle dar. Es soll die Fläche der abgedeckten Deponie sowie der Bereich zwischen der bestehenden Photovoltaik-Anlage bis zum Bahnübergang als Fläche für Erneuerbare Energien ausgewiesen werden.

Die Gemeindevertretung hat es sich mit ihren Entscheidungen nicht leicht gemacht. Wird sind uns jedoch sicher, dass wir nun einen Entwurf haben, der sehr gut für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde ist.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt vom 31.01.2022 bis zum 04.03.2022 im Amt Bad Doberan-Land zur Einsicht aus. Aufgrund der Pandemiesituation ist eine vorherige telefonische Anmeldung (038203-70162) notwendig. In diesem Zeitraum können Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden.