Die Tagesordnung der Gemeindevertretung war dieses Mal vergleichsweise kurz. Daher möchten wir neben den behandelten Punkten auch einige weiterführende Informationen und Hinweise geben.

Nachdem das Gebäude für die Lehrküche schon einige Zeit fertig gestellt wurde, hat die Gemeindevertretung nun die Auftragsvergabe für die eigentliche Küche noch in diesem Jahr beschlossen. Somit kann das Gebäude in Zukunft dem eigentlichen Zweck nach genutzt werden.

Weiterhin wurde eine neune Satzung zur Erhebung der Hundesteuer beschlossen. Doch hier sei gleich Entwarnung gegeben: An der Höhe dieser Steuer wird sich nichts ändern. Es hat sich lediglich eine Gesetzesgrundlage geändert. Bisher wurden in der Hundehalterverordnung gewisse Hunderassen als „gefährliche Hunde“ eingestuft. Dies ist nicht mehr der Fall. Ab sofort gilt ein Hund als gefährlich, wenn eine Ordnungsbehörde dies nach Anhörung durch zuständige Amtstierarzt/Amtstierärztin oder eine andere geeignete sachverständige Person nach in der Verordnung festgelegter Kriterien entscheidet.
Aus der Satzung geht ebenfalls hervor, dass ein Hund innerhalb von 14 Tagen beim Amt Doberan Land anzumelden ist. Die im Anschluss ausgehändigte Steuermarke ist sichtbar am Hund zu befestigen.

Es wurde ebenfalls die Gebührensatzung des Wasser- und Bodenverbands angepasst. Dies ist das letzte Mal vor zwei Jahren geschehen. Die neuen Gebührensätze sind ab dem 01.01.2023 gültig und können im Schaukasten der Gemeinde oder auf www.bartenshagen-parkentin.de unter der Rubrik Satzungen eingesehen werden.

Aus der Einwohnerfragestunde wurde eine Frage in Bezug auf dem öffentlichen Grünstreifen zwischen privaten Grundstücken und des Gehweges bzw. der Straße gestellt. Daher der Hinweis, dass für diese Pflege der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig ist.

Während der Fußball-WM wird es in der Pfarrscheune wieder Public-Viewing geben. Dazu lädt der Pfarrverein recht herzlich ein.

Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet am 12.12.2022 19 Uhr statt.